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Einleitung:
Anlass für eine neue Bearbeitung der Gleichbehandlungsproblematik ist die Verabschiedung des „Gesetz(es) zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ durch den deutschen Gesetzgeberam 14.8.2006. Das vorbezeichnete Gesetz ist ein Artikel- oder Mantelgesetz, d.h. (das heißt) es ist ein Gesetz, das mehrere Gesetze ändert bzw. (beziehungsweise) verabschiedet. Durch Art. (Artikel) 1 des vorgenannten Gesetzes wird das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und durch Art. 2 des vorstehenden Gesetzes wird das SoldGG (Gesetz über die Gleichstellung der Soldatinnen und Soldaten) verabschiedet. Schließlich werden in Artikel 3 des vorbezeichneten Gesetzes andere Gesetze, wie z.B. (zum Beispiel) das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), und das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) geändert. Das AGG hat schon vor seiner Verabschiedung durch den Gesetzgeber für viel Aufregung gesorgt: So soll laut der Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU - Christlich-Demokratische Union Deutschlands) gesagt haben, dass das geplante AGG über das Ziel der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien deutlich hinaus gehen würde und daher „so unnötig wie ein Kropf“ sei. Auch Unionsvertreter Gehb soll sich nach dieser Wochenzeitschrift kritisch ggü. (gegenüber) der Verabschiedung des AGGgeäußert haben. Er soll gesagt haben, dass das AGG wie ein „übelrichender Handkäse“ sei, der lange in der Sonne gegammelt habe. Im Gegensatz zu der vorstehend skizzierten Kritik befürwortete der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) die Verabschiedung des AGG, bevor es beschlossen worden war. Er forderte, schnell ein wirksames Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verabschieden, in dem den Akteuren im Betrieb die Überprüfung benachteiligender Strukturen übertragen wird, auch wenn das Gesetz über den reinen Wortlaut der umzusetzenden EU-Richtlinien hinausgehe. Aber auch nach seinem Inkrafttreten im August 2006 ist das AGG zum Teil heftiger Kritik ausgesetzt: So wird z.B. bemängelt, dass lange Diskussionen und Anhörungen der Verbände und Stellungnahmen von allen Seiten, es nicht vermocht hätten, den „politischen Autismus“ wirklich zu bremsen. Während die CDU noch im Wahlkampf versprochen hätte, die Vorgaben der Antidiskriminierungsrichtlinien gerade nur „eins zu eins“ umzusetzen, sei davon nach der Wahl nicht mehr viel zu sehen gewesen. Nur zu willig sei die CDU dem Koalitionspartner SPD gefolgt, der sein Heil gern in staatlicher Regulierung finden würde. Durch die Verabschiedung des AGG sei ohne Not jede Menge vor allem amerikanischen Antidiskriminierungsrechts transponiert worden, obwohl dies wegen einer viel ausdifferenzierten Gesetzgebung und Dogmatik in Deutschland gar nicht nötig gewesen wäre. Die hohen Emotionalität, mit der die politischen Akteure das Thema des Diskriminierungsverbots in Deutschland diskutieren, ist ein Indiz dafür, dass durch die Änderung des Gleichbehandlungsrechts in Deutschland gewichtige Interessen der Bürger tangiert werden. Gegenstand der Diplomarbeit wird es sein, herauszuarbeiten, welchen Interessenausgleich der Gesetzgeber im Arbeitsrecht zwischen den divergierenden Interessen der Beteiligten gefunden hat. ...
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