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Der Patient zwischen Reformen, Wirtschaftlichkeit & Lifestyle

Eine Situationsanalyse sowie Handlungsoptionen für Unternehmen der Health-Care Branche

Jörg-Guido Müller
Kategorie: Medizin - Krankenpflege
MA-Thesis / Master April 2007, 62 Seiten, 380,3 KB , Note 1,7, Sprache Deutsch
Fachhochschule Deggendorf Deutschland
Literatur- und Quellenangaben: ca. 37
Schlagworte: Health Care, Medizin, Pharma, Gesundheitswesen, Kosten-Nutzenbewertung
Inhaltsangabe und Inhaltsverzeichnis:

Einleitung:

Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung. Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes kommen auf Anbieter von Gesundheitsprodukten und Dienstleistungen neue Veränderungen zu. Diese Masterthesis soll einen Überblick geben, was sich in der Vergangenheit getan hat und vor allem was sich ab April 2007 ändert. War in der Vergangenheit der Nachweis der Wirksamkeit eines Präparates notwendig, so ist mittlerweile der Nachweis des Nutzens hinzugekommen, denn zukünftig werden auch die Kosten mit in die Bewertung einbezogen.

Die Thesis ist interessant für Unternehmen der Health-Care-Branche. Sie gibt einen Überblick über die gegenwärtigen Einflüsse auf das Geschäft in diesem Bereich. Darunter fallen das komplexe Entscheidergeflecht in dem sich die Unternehmen bewegen, sowie die sich verändernde Beziehung zum Patienten. Der Analyse über den Status Quo folgt eine Einschätzung über den zukünftigen Trend.

Staatlich vorgegebene Ausgabenbegrenzungen, Nachweise über die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen bei steigendem Bedarf von Gesundheitsgütern machen es notwendig die Segel rechtzeitig zu stellen, auch wenn der Wind nicht verändert werden kann.

Die in der vorliegenden Arbeit zur Anwendung kommenden Methoden sind:

- Literaturrecherche: Dies umfasst sowohl gedruckte Literatur als auch Quellen aus dem Internet inklusive von Newslettern diverser Institutionen des Gesundheitsmarktes.

- Erstellung eines Fragebogens: Dieser Fragebogen wurde an Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, sowie der Medizintechnikbranche versendet. Insgesamt wurde der Fragebogen an 20 Unternehmen versendet. Die Rücklaufquote war jedoch mit vier Exemplaren für eine sinnvolle Auswertung der Ergebnisse zu gering.

Inhaltsverzeichnis:

VORWORT I
DANKSAGUNG II
INHALTSVERZEICHNIS III
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS V
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VI
1. EINLEITUNG 1
2. DER HEALTH-CARE MARKT 2
2.1 DEFINITION HEALTH-CARE 2
2.2 MARKTVOLUMEN 2
3. GESETZESLAGE 6
3.1 ARZNEIMITTELVERSORGUNGS-WIRTSCHAFTLICHKEITSGESETZ 6
3.2 GESETZ ZUR STÄRKUNG DES WETTBEWERBS IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG 7
4. ENTSCHEIDUNGSMETHODEN 9
4.1 EVIDENCE-BASED MEDICINE 9
4.2 VERSORGUNGSFORSCHUNG 10
4.3 HEALTH TECHNOLOGY ASSESSMENT 11
4.4 GESUNDHEITSÖKONOMISCHE EVALUATIONEN 13
4.4.1 Nicht vergleichende Analysen 14
4.4.2 Vergleichende Analysen 14
4.5 GRUNDLAGE FÜR DIE BEWERTUNG VON MEDIZINPRODUKTEN 16
5. DIE WICHTIGSTEN AKTEURE IM DEUTSCHEN GESUNDHEITSWESEN 19
5.1 DER GEMEINSAME BUNDESAUSSCHUSS 20
5.1.1 Gesetzlicher Auftrag 20
5.1.2 Mitgliederstruktur 21
5.1.3 Patientenbeteiligung 21
5.2 DAS INSTITUT FÜR QUALITÄT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT IM GESUNDHEITSWESEN (IQWIG) 23
5.2.1 Auftrag 24
5.2.2 Nutzen aus der Sicht des IQWiG 25
5.2.3 Organisatorischer Aufbau des IQWiG 25
5.2.4 Ablaufplan einer Bewertung 30
5.2.5 Methoden und Werkzeuge 32
5.2.6 Trennung zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln 35
5.2.7 Geplante Kosten-Nutzenbewertung 36
5.3 DAS DEUTSCHE INSTITUT FÜR MEDIZINISCHE DOKUMENTATION UNDINFORMATION (DIMDI) 38
5.3.1 Gesetzliche Grundlagen 38
5.3.2 Einrichtung eines Informationssystems über Medizinprodukte 39
5.3.3 Einrichtung und Betrieb eines Informationssystems über Arzneimittel (AMIS) 39
5.3.4 Die deutsche Agentur für HTA des DIMDI 40
6. DIE SICHTWEISE DER HERSTELLER 43
6.1 HTA AUS SICHT DER HERSTELLER 43
6.2 ENTSCHEIDUNGEN DER VERGANGENHEIT 45
6.3 KRITIK AN DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE VERORDNUNGSFÄHIGKEIT KURZFRISTIGER INSULINANALOGA 45
7. HANDLUNGSOPTIONEN 47
7.1 PORTFOLIOANALYSE 47
7.2 SCOPING-WORKSHOPS 47
7.3 MÖGLICHKEIT DER STELLUNGNAHME ZU IQWIG-BERICHTEN 48
7.4 KOMPETENZEN DER MITARBEITER 48
7.5 DIREKTVERTRÄGE 49
7.6 NUTZUNG DER ERFAHRUNGEN AUS ANDEREN LÄNDERN 50
8. FAZIT 51
Quellenangaben 54

Textprobe:

Kapitel 5.1, Der gemeinsame Bundesausschuss:

Der in Siegburg beheimatete Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Er nutzt die Bewertung des später beschriebenen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als eine Basis seiner Entscheidungen. Darüber hinaus definiert er zukünftig bei welchen sehr teuren Therapien eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen ist. Außerdem definiert er Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens. Seine rechtliche Legitimation erhält der G-BA durch den Gesetzgeber, der den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland durch Gesetze vorgibt. Diese sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) niedergelegt.

Gesetzlicher Auftrag:

Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist das Sozialgesetzbuch Nr. 5 (SGB V). Dort hat der Gesetzgeber den gesundheitspolitischen Rahmen vorgegeben, den der Ausschuss mit seinen Beschlüssen ausfüllt. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend.

Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Beschlüsse, die der G-BA fasst, müssen dem Ministerium zur Bestätigung vorgelegt werden. Erst bei einer Nichtbeanstandung durch das BMG können sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtswirksam werden. Der G-BA ist aber trotzdem keine nachgeordnete Behörde des Gesundheitsministeriums, sondern eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts.

Mitgliederstruktur:

Die 21 Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches benannt (SGB V). Dies sind:

- 3 unparteiische Mitglieder (davon einer der Vorsitzende).

- 9 Vertreter der Krankenkassen. Benannt werden sie von den sieben Spitzenverbänden der Krankenkassen.

- 9 Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhausärzte). Benannt werden sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Außerdem können an den Sitzungen des Ausschusses bis zu neun Patientenvertreter teilnehmen, die Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht haben.

Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses sind ehrenamtlich tätig. Die Dauer einer Amtsperiode beträgt vier Jahre.

Patientenbeteiligung Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patienten sowie der chronisch kranken und behinderten Menschen in Deutschland wahrnehmen, haben vom Gesetzgeber ein Mitberatungs- und Antragsrecht im G-BA erhalten (§ 140f SGB V).

In der so genannten Patientenbeteiligungsverordnung ist festgelegt, welche Kriterien Organisationen erfüllen müssen, um als Interessenvertretung der gesetzlich Versicherten anerkannt zu werden. Benannt werden in der Verordnung:

- der Deutsche Behindertenrat (DBR) - die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) - die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.

- der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Diese Organisationen bilden mit den in ihnen vertretenen Mitgliedern die Vielschichtigkeit der Patientenorganisationen und der Selbsthilfe ab.

Auf Antrag kann das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weitere Organisationen, die nicht Mitglied der benannten Verbände sind, als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene anerkennen.

Die Patientenverbände können für die Ausübung des Mitberatungsrechtes in den Gremien des G-BA einvernehmlich bis zu neun sachkundige Personen benennen, die Hälfte davon aus dem Kreis der selbst Betroffenen oder ihrer Angehörigen, also von den Organisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen. Im G-BA haben die Patientenvertreter ein Antrags- und Mitberatungs-, jedoch kein Stimmrecht.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG):

Das Kölner Institut wurde im Zuge der Gesundheitsreform am 1. Juni 2004 als eine Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet und ist im Auftrag des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) tätig.

Folgende gesetzliche Aufgaben soll das Institut erfüllen:

- Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln als Basis für die Entscheidung, ob ein Präparat unter das Festbetragssystem fällt.

- Verfassen wissenschaftlicher Berichte und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit von GKV-Leistungen.

- Auswertung evidenzbasierter Leitlinien für Krankheiten mit hoher epidemiologischer Bedeutung.

- Empfehlung zu Disease-Management-Programmen.

- Recherche, Evaluierung und Präsentationen des neuesten medizinischen Wissensstands über diagnostische und therapeutische Interventionen bei ausgewählten Erkrankungen.

- Verbreitung gut verständlicher Informationen an die Bürger über die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.

Dabei kann das Institut die Bewertung wissenschaftlicher Literatur, der Erstellung von Berichten und Patienteninformationen auslagern oder selbst vornehmen und geht dabei nach einem im März 2005 veröffentlichten Verfahrensleitfaden vor, der jährlich aktualisiert werden soll.

Link zur Arbeit: http://www.diplom.de/katalog/arbeit/11389
Arbeit zitieren: Jörg-Guido Müller April 2007, Der Patient zwischen Reformen, Wirtschaftlichkeit & Lifestyle, Diplomica GmbH, Hamburg
Bestellmöglichkeiten und Preise:

Bezugspreis eBook (PDF-Datei) per Download: EUR 38,00 inkl MwSt.
Bestellnummer: ISBN 978-3-8366-1389-7
Arbeit hier downloaden

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